FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Übersicht der meist gestelltesten Fragen.
Sollten Sie dennoch Fragen oder Unklarheiten haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

FAQ – Cannabis als Medizin

Zuverlässige Informationen, ob medizinisches Cannabis bei Ihrer Erkrankung helfen kann, bekommen Sie von Ihrem Arzt. Besprechen Sie mit ihm, ob Cannabisarzneimittel in Ihrem Fall in Frage kommt.

Informationen zur Dosierung von medizinischem Cannabis erhalten Sie von Ihrem Arzt. Dieser erstellt mit Ihnen einen Therapieplan.

Informationen zur Verabreichungsform von medizinischem Cannabis erhalten Sie von Ihrem Arzt. Dieser klärt Sie über Verabreichungsformen und Anwendung auf.

Wir raten von der Aufnahme des medizinischen Cannabis durch Rauchen komplett ab. Durch das Rauchen entstehen Giftstoffe, die vom Körper aufgenommen werden und erheblichen Schaden verursachen können. Deshalb empfehlen wir den Konsum durch einen Verdampfer.

Da außenstehende Personen nicht beurteilen können, ob das Cannabis aus medizinischen Zwecken konsumiert wird, sollte der öffentliche Gebrauch vermieden werden.

Cannabisarzneimittel sollten immer gesondert aufbewahrt werden. Somit kann garantiert werden, dass sie nicht mit anderen Medikamenten verwechselt werden. Außerdem sollte das medizinische Cannabis so aufbewahrt werden, dass es für Kinder nicht zugänglich ist.

Seit 2017 können Ärzte medizinisches Cannabis als Therapieform einsetzen. Deshalb ist der Erwerb von medizinischem Cannabis zum Zweck der ärztlich begleitenden Selbsttherapie entfallen.

Die bisherige Ausnahmeerlaubnis gibt es nicht mehr. Diese wurde 2017, durch die Erlaubnis von Ärzten medizinisches Cannabis an Patienten zu verschreiben, aufgehoben.

FAQ – Apotheke

Wir beziehen unser medizinisches Cannabis ausschließlich von Produzenten, die unsere Qualitätsanforderungen erfüllen.

Sobald das medizinische Cannabis in die Apotheke kommt, muss es gemäß §6 der Apothekenbetriebsordnung geprüft werden.

Ja. Bei unserem medizinischen Cannabis handelt es sich um ein Rezepturarzneimittel.

Die Angaben sowie die Prüfung des Betäubungsmittelrezeptes richten sich nach den Vorgaben der §9 und §12 der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung.

Cannabisarzneimittel werden über den Großhandel bestellt und geliefert. Das medizinische Cannabis darf in der Apotheke in apothekenüblichen Mengen auch ohne Verschreibung vorrätig gehalten werden.

Die Cannabisblüten und -extrakte werden, je nach Menge, als Bulk in verschiedenen Verpackungen ausgeliefert.

Das medizinische Cannabis muss laut Betäubungsmittelgesetz wie alle anderen Betäubungsmittel gelagert werden.

Das medizinische Cannabis sollte aus Stabilitätsgründen in Behältern gelagert werden, die vor Luft, Licht und Wärme geschützt sind. Durch die Aufbewahrung in Behältern entwickeln sich auch keinerlei Gerüche.

Die Regelungen für importiertes Cannabis und Cannabis aus deutschem Anbau sind gleich.

Die Patienten müssen in der Apotheke ein Rezept vorweisen. Auf diesem ist vermerkt, um welche Sorte an medizinischem Cannabis es sich handelt. Die Apotheke übergibt das medizinische Cannabis dem Patienten als Cannabisblüten oder Cannabisextrakt. Der Patient hat sich an die Einnahme zu halten, die mit dem Arzt zuvor besprochen wurde.

FAQ – Ärzte

In besonderen Fällen werden die Kosten des medizinischen Cannabis von der Krankenkasse übernommen. Der Antrag muss von jedem Patienten bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

Bei medizinischem Cannabis handelt es sich um ein Arzneimittel und es muss als Betäubungsmittel verschrieben werden. Der Patient erhält nach Anlage lll zu §1 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes das medizinische Cannabis per Betäubungsmittelrezept.

Medizinisches Cannabis kann ausschließlich von einem Arzt verschrieben werden. Dazu zählen auch Cannabisextrakte und -blüten, Nabilon und Dronabiol. Die Dosierung muss vom Arzt individuell an den Patienten angepasst werden.

Es gibt viele verschiedene Sorten an Cannabisprodukten. Wie viele es genau gibt, ist nicht bekannt. Sie können jedoch über ihren THC- und CBD-Gehalt identifiziert werden.

Für die Therapie mit medizinischem Cannabis ist es wichtig, dass der Gehalt an THC stets gleichbleibt. Unser medizinisches Cannabis wird unter strengen Auflagen produziert. Deshalb können wir garantieren, dass die Qualität unseres medizinischen Cannabis identisch ist, sodass Sie dieses als Therapieform einsetzen können.

Medizinisches Cannabis kann über verschiedene Arten zu sich genommen werden. Dazu zählen:

  • Inhalation mithilfe von Verdampfern
  • Zubereitung als Tee
  • Verbacken in Gebäck
  • Rauchen als Joint

Da die Aufnahme durch die Inhalation mit Verdampfern am besten kontrollierbar ist, eignet sich diese als Therapieform am besten. 

Der behandelnde Arzt trägt die Verantwortung der Therapieform mit medizinischem Cannabis.

Die wissenschaftlichen Informationen reichen nicht aus, um eine Antwort auf diese Frage zu liefern. Ratsam ist es allerdings nicht. Grundsätzlich sollte jeder Patient in die Rücksprache mit dem jeweiligen Arzt gehen.

Über die Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis liegen nur sehr wenige wissenschaftliche Informationen vor. Deshalb ist auch in diesem Fall eine individuelle Rücksprache mit dem Arzt nötig, um die Nebenwirkungen abschätzen zu können.

Die Angaben auf einem BtM-Rezept müssen nach §9 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung erfolgen. Darüber hinaus müssen die Angaben auf dem BtM-Rezept besonders präzise sein, sodass eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann.

Weitere Angaben:

  • Informationen zur Sorte
  • Informationen zur Identifikation
  • Verabreichungsform
  • Behandelnder Arzt

Ja. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse ist nicht notwendig, um medizinisches Cannabis zu verschreiben.

Nein. Derzeit werden die Extrakte und Blüten als Rezepturarzneimittel in die Apotheken abgegeben.

Ja. Die Verschreibungshöchstmenge von medizinsichem Cannabis liegt bei 1.000mg THC-Gehalt und 500mg bei Dronabinol.

Ja.

Für Apotheken und Ärzte

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